Mit dem Hessischen Ausführungsgesetzes zur Finanzgerichtsordnung hat das Bundesland Hessen dem Finanzgericht in Kassel seine rechtliche Grundlage gegeben. Da Kassel schon das Bundessozialgericht beherbergt, verwundert es nicht, dass die dezentrale Wahl Hessens gerade auf diese Stadt mit Gerichtstradition fiel.
Ein Finanzgericht ist in dem jeweiligen Bundesland ein oberes Landesgericht, während im Bund der Bundesfinanzhof in München die höchste Finanzgerichtbarkeit darstellt. Der Finanzrechtsweg ist gegeben bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten wegen Abgabenangelegenheiten des Bundes. Im Mittelpunkt stehen dabei Klagen gegen Steuerbescheide der Finanzämter und gegen Zoll- und Verbrauchsteuerbescheide der Zollämter.
Die Senate des Finanzgerichts sind mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. In Fällen von geringerer Bedeutung kann die Entscheidung auch einem Einzelrichter übertragen werde.
Gegen Urteile des Finanzgerichts ist die Revision zum Bundesfinanzhof gegeben, wenn das Finanzgericht sie zugelassen hat.
Das Hessische Finangericht hat seinen Sitz am Königstor 35 in 34117 Kassel. Es ist telefonisch unter der Nummer 0561 / 72060 zu erreichen.
Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die zweite Realsteuer, deren Festsetzung und Erhebung auf kommunaler Ebene erfolgt. Dadurch kann die Gemeinde zumindest in einem gewissen Ausmaß das Steueraufkommen selbst beeinflussen.
Zunächst unterscheidet man zwischen der Grundsteuer A, die auf Grundstücke der Landwirtschaft erhoben wird, und der Grundsteuer B, die für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude festgesetzt wird. Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist der Einheitswert, der vom zuständigen Finanzamt festgestellt wird. Multipliziert man den Einheitswert mit der Grundsteuermesszahl, die abhängig von der Grundstücksart und dem Bundesland zwischen 2,6 ‰ und 10 ‰ schwankt, erhält man den Grundsteuermessbetrag. Durch die Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz der Gemeinde, der vom Gemeinderat festgesetzt wird, ergibt sich schließlich der Betrag der Grundsteuer.
Im Großraum Kassel gelten laut IHK folgende Hebesätze (jeweils Grundsteuer A / Grundsteuer B):
Kassel Stadt 450 /490
Ahnatal 320 / 330
Bad Emstal 330 / 330
Bad Karlshafen 350 / 295
Baunatal 340 / 350
Breuna 300 / 280
Calden 340 / 320
Espenau 350 / 290
Fuldabrück 340 / 320
Fuldatal 340 / 330
Grebenstein 325 / 300
Habichtswald 370 / 330
Helsa 330 / 300
Hofgeismar 330 / 330
Immenhausen 345 / 275
Liebenau 290 / 290
Lohfelden 330 / 290
Naumburg 320 / 320
Nieste 300 / 300
Niestetal 340 / 300
Oberweser 340 / 320
Reinhardshagen 320 / 300
Schauenburg 330 / 300
Söhrewald 340 / 320
Trendelburg 300 / 300
Vellmar 330 / 300
Wahlsburg 340 / 300
Wolfhagen 320 / 300
Zierenberg 330 / 305
Auch wenn die Hebesätze im Großraum Kassel nicht sehr stark differieren, so besteht doch für die Gemeinden ein gewisser Gestaltungsspielraum um Zuzüge in die Gemeinde zu steuern.
Nach der Fertigstellung des Finanzzentrums Kassel-Altmarkt im Januar 2009 befinden sich die bisherigen Kasseler Finanzämter Goethestraße und Hofgeismar in einer räumlichen Einheit zusammen. Ihre Bezeichnungen lauten jetzt Finanzamt Kassel I und Finanzamt Kassel II-Hofgeismar. Im neuen Gebäude befindet sich auch die gemeinsame Finanzservicestelle.
Die Zuständigkeit des Finanzamts Kassel I erstreckt sich auf steuerpflichtige natürliche Personen, deren Nachname mit den Buchstaben von A – K beginnt. Daneben ist die Bewertungsstelle, Vollstreckung und die Finanzkasse im Zuständigkeitsbreich dieses Finanzamts. Das Finanzamt Kassel II-Hofgeismar ist für die steuerpflichtigen Personen mit Nachnamen von L – Z zuständig.
Die Anschrift des neuen Finanzzentrums Kassel-Altmarkt lautet Altmarkt 1, 34125 Kassel. Es ist unter der Telefonnummer 0561 – 7208-0 bzw. Faxnummer 0561 – 7208-1000 zu erreichen.
Obwohl die wirtschaftliche Bedeutung der Gewerbesteuer insbesondere nach Einführung der steuerlichen Nichtabzugsfähigkeit eher zunimmt, bleibt sie als wichtiger Standortfaktor bei unternehmerischen Entscheidungen oft unberücksichtigt. Damit Sie dieses Kriterium in Ihre Planungen besser einbeziehen können, dürfen wir Ihnen hier kurz die wichtigsten Gewerbesteuer-Hebesätze für den Großraum Kassel geben (Quelle: Wirtschaftsförderung Region Kassel):
- Kassel Stadt 440
- Ahnatal 330
- Bad Emstal 350
- Bad Karlshafen 320
- Baunatal 380
- Breuna 350
- Calden 365
- Espenau 330
- Fuldabrück 400
- Fuldatal 390
- Grebenstein 300
- Habichtswald 380
- Helsa 360
- Hofgeismar 350
- Immenhausen 325
- Liebenau 310
- Lohfelden 400
- Naumburg 340
- Nieste 320
- Niestetal 400
- Oberweser 360
- Reinhardshagen 340
- Schauenburg 370
- Söhrewald 390
- Trendelburg 320
- Vellmar 380
- Wahlsburg 350
- Wolfhagen 360
- Zierenberg 380
Gleich wenn die Hebesätze im Großraum Kassel nicht sehr weit auseinander liegen – der Hebesatz der Stadt Kassel liegt um 130 Prozentpunkte höher als in Liebenau -, macht der Unterschied gerade bei juristischen Personen, die nicht in den Genuss eines Freibetrags kommen bzw. keine Anrechung gemäß § 35 EStG kennen, einen nicht zu vernachlässigenden Faktor aus und sollte auf Standortentscheidungen Einfluss nehmen.
Dieses Blog soll steuerliche Entscheidungen und Ereignisse kommentieren, insbesondere solche, die einen Zusammenhang mit dem Großraum Kassel haben. Kasseler Steuerberater sind herzlich eingeladen, sich mit Beiträgen zu beteiligen.
Selbstverständlich ist darin ein Link auf die Kanzlei-Homepage erlaubt.
Für Hinweise, Anregungen und Kritik sind wir dankbar.
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