Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die zweite Realsteuer, deren Festsetzung und Erhebung auf kommunaler Ebene erfolgt. Dadurch kann die Gemeinde zumindest in einem gewissen Ausmaß das Steueraufkommen selbst beeinflussen.
Zunächst unterscheidet man zwischen der Grundsteuer A, die auf Grundstücke der Landwirtschaft erhoben wird, und der Grundsteuer B, die für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude festgesetzt wird. Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist der Einheitswert, der vom zuständigen Finanzamt festgestellt wird. Multipliziert man den Einheitswert mit der Grundsteuermesszahl, die abhängig von der Grundstücksart und dem Bundesland zwischen 2,6 ‰ und 10 ‰ schwankt, erhält man den Grundsteuermessbetrag. Durch die Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz der Gemeinde, der vom Gemeinderat festgesetzt wird, ergibt sich schließlich der Betrag der Grundsteuer.
Im Großraum Kassel gelten laut IHK folgende Hebesätze (jeweils Grundsteuer A / Grundsteuer B):
Auch wenn die Hebesätze im Großraum Kassel nicht sehr stark differieren, so besteht doch für die Gemeinden ein gewisser Gestaltungsspielraum um Zuzüge in die Gemeinde zu steuern.